Landschaftspflegerische Begleitplanung – Weserbrücke B3

Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Bad Gandersheim

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Bad Gandersheim plant die Erneuerung der Weserbrücke bei Hannoversch Münden im Verlauf der Bundesstraße 3 und der Bundesstraße 80. Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sieht die Planung einen Brückenneubau parallel zu dem bestehenden Brückenbauwerk vor. Zusätzlich sollen zur Verkehrsentlastung Kreisverkehre gebaut werden. Im Anschluss wird die bestehende Weserbrücke zurückgebaut.

Durch den Neubau sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, die gemäß Eingriffsregelung einer Ausgleichspflicht unterliegen. Im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung wurde beurteilt, welche Konflikte durch die zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt entstehen und wie diese zu vermeiden bzw. unvermeidbare Konflikte zu kompensieren sind.

Der von unserem Büro erstellte landschaftspflegerische Begleitplan wird diesen Vorgaben gerecht, indem er die Auswirkungen auf die Natur und die Landschaft ermittelt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und zum Ausgleich festsetzt.

Neben der Erarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans samt Biotoptypenkartierung im Untersuchungsraum, wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag verfasst, der die Auswirkungen der Planung auf seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten beschreibt und Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten festlegt.

 

Kategorien: Landschaftspflegerische Begleitplanung

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